Neue Zustellregeln für verschreibungspflichtige Medikamente
Seit der aktuellen Änderung der Apothekenbetriebsordnung gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten. Um die Sicherheit Ihrer Arzneimittel zu gewährleisten, dürfen diese Pakete ab sofort nicht mehr unbeaufsichtigt abgestellt werden.
Hier erfahren Sie, was das für Ihre künftigen Bestellungen bedeutet und welche Zustelloptionen Ihnen zur Verfügung stehen.
Was ändert sich bei der Lieferung?
- Kein Ablageort mehr: Die Zustellung an einen vereinbarten Ablageort (z. B. vor die Haustür, in die Garage oder auf die Terrasse) ist für rezeptpflichtige Medikamente gesetzlich nicht mehr zulässig.
- Unterschrift bei Übergabe: Wir haben für diese Pakete den Service der DHL-Empfangsbestätigung aktiviert. Der Zusteller darf das Paket nur noch gegen eine Unterschrift aushändigen.
Welche Zustelloptionen können Sie wählen?
Damit Sie Ihre Medikamente weiterhin zuverlässig erhalten, wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen:
- Persönliche Übergabe: Die Zustellung erfolgt direkt an Sie, an eine andere Person in Ihrem Haushalt oder an einen Nachbarn. Die empfangende Person muss den Erhalt mit einer Unterschrift bestätigen.
- DHL Packstation: Die sichere Lieferung an eine Packstation ist von dieser Änderung nicht betroffen und weiterhin uneingeschränkt möglich.
Worauf müssen Sie bei der Bestellung achten?
Um Verzögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, in Ihrem Kundenkonto oder bei DHL für entsprechende Bestellungen keinen Ablageort auszuwählen. Zur Erinnerung blenden wir im Check-out ab sofort folgenden Hinweis für Sie ein:
"Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht an einem Ablageort hinterlegt werden. Bitte wählen Sie für die DHL-Zustellung die persönliche Übergabe (an Ihren Haushalt oder an Nachbarn) oder eine Packstation."