Für manche Arzneimittel besteht ein generelles Austauschverbot. Dies betrifft vor allem Wirkstoffe, bei denen schon eine minimale Änderung der Dosis oder Konzentration zu relevanten Veränderungen der Wirkung führt. Welche Arzneimittel betroffen sind, legt der gemeinsame Bundesausschuss in der sogenannten "Substitutionsaustauschliste" fest.