Alle Apotheken, egal ob Versandapotheke oder Apotheke vor Ort, sind von der Krankenkasse aus verpflichtet, eine bestimmte Menge an sogenannten „Reimporten“ abzugeben.
Aber was sind Reimporte überhaupt? Man versteht darunter Arzneimittel, die in Deutschland produziert, danach in andere EU-Länder exportiert und von sogenannten Reimporteuren wieder zurück importiert, also „reimportiert“ wurden. Die Zusammensetzung und Wirkung dieser Reimporte sind identisch mit den für Deutschland produzierten Originalpräparaten.
Die Verpackung kann allerdings etwas anders aussehen und auch der Name muss nicht identisch sein. Manchmal sind fremdsprachige Beschriftungen auf dem Umkarton überklebt, ein deutschsprachiger Beipackzettel ist aber auf jeden Fall beigelegt. In der Regel sind Reimporte deutlich günstiger als Originalpräparate. Das kommt daher, dass Hersteller ihre Preise der Kaufkraft der Länder anpassen und für das gleiche Arzneimittel ganz verschiedene Preise verlangen. Reimporte müssen wie andere Arzneimittel auch in Deutschland zugelassen und genehmigt sein.