Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Medikamenten. Damit diese Qualität bezahlbar bleibt, schließen viele Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge. Apotheken sind verpflichtet, bei der Auswahl eines Medikamentes bestehende Rabattverträge zu beachten. Verschreibt der Arzt einen Wirkstoff oder ein Arzneimittel und überlässt er die Auswahl des Herstellers der Apotheke ("Aut idem"-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Medikament ab, für das eine Rabattregelung zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Hersteller besteht.
Sollten Sie den Austausch nicht wünschen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Dieser kann den Austausch ausschließen, wenn besondere Umstände dafürsprechen. Hierzu muss er lediglich „Aut idem“ auf der Verordnung ausschließen.