Wenn Sie uns ein Kassenrezept einreichen, rechnen wir es direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wenn Sie uns ein Privatrezept einreichen, erhalten Sie von uns eine Rezeptkopie zurück, damit Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können.
Das Original des Rezeptes muss gemäß niederländischer Apothekenvorschrift in unserer Apotheke archiviert werden. Für Sie entsteht dadurch kein Nachteil: Die Rezeptkopie, die Sie von uns erhalten, wird grundsätzlich von allen deutschen Krankenversicherungen und Beihilfestellen zur Abrechnung anerkannt.