Das Original des Rezeptes muss gemäß niederländischer Apothekenvorschrift in unserer Apotheke archiviert werden.
Sie erhalten von uns eine Rezeptkopie zurück, damit Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können.
Für Sie entsteht dadurch kein Nachteil: Die Rezeptkopie, die Sie von uns erhalten, wird grundsätzlich von allen deutschen Krankenversicherungen und Beihilfestellen zur Abrechnung anerkannt.