Die gesetzlichen Krankenkassen haben für verschiedene Medikamentengruppen Höchstbeträge festgelegt, bis zu denen sie den Preis dieser Medikamente erstatten. Diese bezeichnet man auch als Festbetrag. Bietet ein Hersteller ein solches Medikament zu einem höheren Verkaufspreis an, muss der Versicherte die Differenz zwischen Festbetrag und Verkaufspreis, die sogenannte Festbetragsdifferenz, selbst bezahlen. Das betrifft alle gesetzlich Versicherten - auch bei Zuzahlungsbefreiung.
Die Festbeträge werden zwischen Krankenkassen und Herstellern in regelmäßigen Abständen neu verhandelt. Es kann also sein, dass für ein Medikament in der Vergangenheit keine oder eine andere Festbetragsdifferenz berechnet wurde oder dass der Betrag sich in Zukunft ändert.
Wenn Sie die Zahlung der Festbetragsdifferenz zukünftig vermeiden möchten, fragen Sie Ihren Arzt, ob ein anderes, günstigeres Medikament für Sie in Frage kommt.