Sofern uns noch keine Kopie Ihrer Befreiungskarte vorliegt, bitten wir Sie, uns diese nach Ausstellung einzureichen. Ihre Zuzahlungsbefreiung wird von uns für den gesamten Gültigkeitszeitraum vermerkt - in der Regel bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Bitte beachten Sie dabei, dass diese Befreiung nur für die Zuzahlung, nicht jedoch für die Festbetragsdifferenz Gültigkeit hat.