Zur Erklärung: Wir geben unsere Produkte grundsätzlich nur in haushaltsüblichen Mengen ab. Aus pharmazeutischen Gründen gelten für verschiedene Arzneimittel außerdem Höchstabgabemengen pro Monat. Durch die deutsche Apothekenbetriebsordnung sind wir verpflichtet, unsachgemäßem Medikamentengebrauch vorzubeugen. Deshalb gilt für Medikamente, die bei längerfristiger Einnahme gesundheitsschädlich sein können, eine Höchstabgabemenge. Das gilt zum Beispiel für Schmerzmittel und abschwellende Nasensprays.